Lonis Orchideenforum

Patentschutz auf Orchideenhybriden

#1 von Phalifan , 24.10.2011 14:42

Kennt sich zufällig jemand mit dem Patentschutz auf Orchideen-/ Pflanzenhybriden aus? Hintergrund meines Interesses ist das Ionocidium Popcorn 'Haruri'. Darf ich diese Kreuzung nachmachen und anmelden, sofern ich keine Pflanze davon vermarkten möchte? Darf ich Pflanzen aus einer Kreuzung, wo eines der Kreuzungspartner die Popcorn ist dann vermarkten?

Hier noch die Links zum Korpus delikti: Patent und Freepatentonline


Beste Grüße

Mike


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#2 von Solanum , 24.10.2011 15:14

Ich würde sagen, das Patent bezieht sich nur auf den Klon "Haruri", den dürftest du theoretisch nicht vermehren, verkaufen oder weiterkreuzen. Wenn du die Kreuzung nachmachst, besteht kein Zusammenhang zu dem Klon. Aber inwiefern willst du die Kreuzung anmelden, die ist doch schon angemeldet? Ich sehe gerade, daß sie nicht mehr Ionocidium, sondern Ionmesa Popcorn heißt


Schöne Grüße,
Heike


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#3 von Phalifan , 24.10.2011 15:58

Nee häh, ich krigg nen Knall. Jetzt haben die auch das flexuosum wieder wo anders reingeschoben. Aber danke für's auffinden. OK das ich das Meristem nicht weiter meristemieren kann, war mir soweit klar. Nur unsicher bin ich, ob ich denn Klon Haruri nicht als Kreuzungspartner verwenden könnte. Ist ja eine schöne Pflanze, die man durchaus noch verbessern kann.


Beste Grüße

Mike


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#4 von Solanum , 24.10.2011 16:17

Von dem, was man über patentierte Sorten von Nutzpflanzen so hört, ist es nicht mal erlaubt, von den Pflanzen Saatgut zu sammeln und sie im nächsten Jahr neu auszusäen. Deshalb würde ich davon ausgehen, daß man mit diesem Klon gar nichts machen darf. Bin aber keine Juristin, vielleicht geht ja da doch was. Da frage ich mich aber schon, ob die Orchideengärtnereien den Patenthaltern etwas zahlen müssen dafür, daß sie die Pflanzen verkaufen.


Schöne Grüße,
Heike


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#5 von Phalifan , 24.10.2011 16:27

Ok, ich muss mal meinen Gärtnerkumpel befragen. Der müsste darüber einiges wissen. Auch ob es Unterschiede zwischen den Patenten gibt. Das scheint ja ein US-Amerikanisches Patent zu sein. Schwierig wirds ja dann auch, wenn ich nun mit Ionmesa Popcorn weiterkreuzen würde, da dass Patent ja auf Ionocidium Popcorn festgelegt ist.


Beste Grüße

Mike


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#6 von Solanum , 24.10.2011 16:47


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#7 von Garfield , 24.10.2011 18:46

Ich glaube nicht daß man verhindern kann mit einem speziellen Klon einer Hybride weiterzuzüchten.

Weil bei einem Saatgut für die Landwirtschaft ist ja das was patentiert wird der Aufwand für eine langjährigen Zuchtauslese.

Aber wenn man nun eine Pflanze kreuzt, auf Schauen für eine bestimmte Pflanze aus einer Kreuzung Preise bekommt und von genau der Pflanze Klone erzeugt und weitervermarktet hat man keinen Patentschutz auf diesen Klon.

Sagen wir mal ich bin Hundezüchter und züchte einen auf Zuchtschauen besonders prämierten Hund. Wenn ich dann Nachkommen von dem Tier vermarkte kann ich den Besitzern doch nicht verbieten selbst weiterzuzüchten damit.


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#8 von Ricci , 24.10.2011 19:41


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#9 von Mór Ríoghain , 24.10.2011 21:59

patentierte Brokkoli...sonen Schwachsinn kann sich nur der Mensch ausdenken


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#10 von Ricci , 24.10.2011 23:08

Zitat von Phalifan
Kennt sich zufällig jemand mit dem Patentschutz auf Orchideen-/ Pflanzenhybriden aus? Hintergrund meines Interesses ist das Ionocidium Popcorn 'Haruri'. Darf ich diese Kreuzung nachmachen und anmelden, sofern ich keine Pflanze davon vermarkten möchte? Darf ich Pflanzen aus einer Kreuzung, wo eines der Kreuzungspartner die Popcorn ist dann vermarkten?



Nun, wo sich Monsanto & Co. durchgesezt haben, sieht es schlecht für deinen Traum aus.
Prinzipiell hast du bei deiner Pflanze nur ein Nutzungsrecht erworben, selbst ein Kindel wäre schon ein Patentverstoß. Und über die Weiterverwendung von Pollen oder (noch schlimmer) Samen brauchen wir da garnicht zu reden.

Vielleicht sollte ich ich mein Geld dahingehend investieren, dass ich sämtlich Phal-NF patentieren lasse.
Dann müsste jeder Züchter weltweit für jede Plopsenhybride (denn in allen stecken ja NF) eine Lizenzgebühr zahlen.
Unendlicher Reichtum ist nah ....


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zuletzt bearbeitet 24.10.2011

RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#11 von Mór Ríoghain , 24.10.2011 23:39

Zitat von Ricci


Vielleicht sollte ich ich mein Geld dahingehend investieren, dass ich sämtlich Phal-NF patentieren lasse.
Dann müsste jeder Züchter weltweit für jede Plopsenhybride (denn in allen stecken ja NF) eine Lizenzgebühr zahlen.
Unendlicher Reichtum ist nah ....



Ey, dann lass ich mir Sauerstoff patentieren! Wie geil ist das denn?


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#12 von Phalifan , 25.10.2011 11:55

Ja das Spiel mit dem Patent ist ein unglaublich böses Spiel. Vor einigen Jahren ging ja die Meldung einer CO2 Steuer für die Besteuerung des CO2 Ausstoßes der Atemluft durch div. Internetseiten. Bei Pflanzen ist die faire Lösung eigentlich die Nichtanmeldung einer Kreuzung unter Verwendung eines Verkaufsnamen. So ist es eigentlich für einen kleinen Zuchtbetrieb auch wirtschaftlicher, als das teure Patent zu zahlen, was auch mind. ca. 2.800,-€ kostet und über die Pflanzen wieder erwirtschaftet werden muss. Das birgt aber das Risiko, sollte der Klone den Nerv des Marktes treffen, kann ein Mitkonkurrent eine Pflanze erwerben und daraus legal wieder Meristeme in Millionenzahl herstellen.
Bei der Haruri vermute ich gleiche Gedanken, da ja ein anderes Oncidium erwähnt wurde.

Für mich wäre aber zu klären. Gilt das Patent weltweit, also auch in Deutschland. Gilt es nur für gewerbliche Zwecke, oder generell (auch für Privatpersonen wie mich). Gilt es weiter, wenn sich Gattungsnamen ändern? Und zuletzt, was bringt mich eher weiter, die Kreuzung nachzumachen (das Patent gilt ja nur auf den Klon Haruri) und dann mit den Ergebnissen weiterkreuzen, oder jetzt schon kreuzen und mit der Anmeldung bis zum 14.12.2025 warten, weil dann das Patent ausgelaufen ist. (20 Jahre lt. Wikipedia) Wobei die Anmeldung nicht unbedingt mein Hauptziel ist.

Variante 1: Bestäubung bis Erstblüte von Gom. flexuosa x Ion. utricularioides 6 Jahre = Okt. 2017 - dann Weiterkreuzung mit einem anderen Oncidium - wieder 6 Jahre bis zur Erstblüte = Okt. 2023 = Eine Anmeldung wäre hier gleich möglich.

Variante 2: Weiterkreuzung der Haruri mit einem anderen Oncidium - 6 Jahre bis zur Erstblüte = Okt. 2017 = Eine Anmeldung wäre hier nicht gleich möglich. Müsste dann noch reichlich 8 Jahre warten, bis ich die Kreuzung offiziell Anmelden könnte. Bewundern in meinen privaten Hallen könnte ich sie aber schon eher, ohne das mir jemand was kann.

Jetzt muss ich nachdenken und einige Leute befragen.


Beste Grüße

Mike


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#13 von Ricci , 25.10.2011 14:04

Zitat von Phalifan
Für mich wäre aber zu klären. Gilt das Patent weltweit, also auch in Deutschland. Gilt es nur für gewerbliche Zwecke, oder generell (auch für Privatpersonen wie mich).


Die Wirkung eines Patents ist auf den Hoheitsbereich des Staates beschränkt, in dem es erteilt wurde. Gelten tut es für jede natürliche Person.
Solltest du mit dem Klon weiterarbeiten, muss du sicherstellen, dass die Ergebnisse nicht in den US-Raum gelangen.

Zitat von Phalifan
Gilt es weiter, wenn sich Gattungsnamen ändern?


Natürlich, es wird die genetische Ausstattung, nicht der Name der Eltern patentiert.

Zitat von Phalifan
Und zuletzt, was bringt mich eher weiter, die Kreuzung nachzumachen (das Patent gilt ja nur auf den Klon Haruri) und dann mit den Ergebnissen weiterkreuzen...


Wohl wenig, da deine Ergebnisse wohl kaum optisch identisch mit dem patentierten Klon sein werden.

Zitat von Phalifan
Jetzt muss ich nachdenken und einige Leute befragen.


Vielleicht sicherheitshalber einen Patentanwalt?


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#14 von Solanum , 25.10.2011 20:31

Zitat von Phalifan
Bei Pflanzen ist die faire Lösung eigentlich die Nichtanmeldung einer Kreuzung unter Verwendung eines Verkaufsnamen. So ist es eigentlich für einen kleinen Zuchtbetrieb auch wirtschaftlicher, als das teure Patent zu zahlen, was auch mind. ca. 2.800,-€ kostet und über die Pflanzen wieder erwirtschaftet werden muss. Das birgt aber das Risiko, sollte der Klone den Nerv des Marktes treffen, kann ein Mitkonkurrent eine Pflanze erwerben und daraus legal wieder Meristeme in Millionenzahl herstellen.



Naja, ich glaube nicht, daß man die Kreuzung als solche patentieren lassen kann, außer es ist etwas Supereinzigartiges noch nie Dagewesenes, wofür du womöglich gentechnische Versuche einsetzen mußtest, zB eine weiße Nopsenhybride, die im Dunkeln leuchtet (falls es das nicht schon gibt) Und zum anderen muß es doch es die Leistung des Patentanmelders sein, dh jemand anderes könnte nicht einen von dir erworbenen Klon zum Patent anmelden.


Schöne Grüße,
Heike


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RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#15 von Ruediger , 27.10.2011 19:18

Lebewesen können grundsätzlich nicht patentiert werden, dazu gibt es entsprechende Urteile zumindest für die EU.
In den USA ist es etwas anders, nur da bin ich nicht so genau informiert.
Es gibt z.B. Knebelverträge von Monsanto, daß Farmer kein Saatgut aus Monsanto-Sorten selber gewinnen dürfen.
Berüchtigt ist das besonders für Soja, damit artig und teuer nur bei Mosanto gekauft wird.


Für Züchter gibt es in der EU nur den Sortenschutz:

"Beim Sortenschutz handelt es sich um ein eigenständiges geistiges Eigentumsrecht bzw. geistiges Monopolrecht und nicht um ein Patent. Ein Patent kann zum Schutz von Pflanzensorten und Tierrassen, jedenfalls nach deutschem Patentrecht, nicht erteilt werden. Ende 2009 waren 16.783 gemeinschaftliche Sortenschutzrechte in Kraft. Nach nationalem Sortenschutz bestanden am 1. März 2007 2.391 Schutzrechte; die Zahl hat sich durch den gemeinschaftlichen Sortenschutz in den letzten Jahren stark vermindert."
Wikipedia

"Dazu räumt das Sortenschutzgesetz – wie auch die entsprechende EG-Sortenschutzverordnung – dem Inhaber des Sortenschutzes das zeitlich beschränkte Recht ein, über die Nutzung seiner Sorte zu entscheiden und für diese Nutzung ein Entgelt ( Lizenzgebühr) zu erheben."

Bundeslandwirtschaftsministerium

Das bedeutet allerdings nicht, daß ich eine Sorte nicht für eigene Züchtungen verwenden darf.
Hier gilt das Züchterprivileg.



Zitat von Ricci

Zitat von Phalifan


[quote="Phalifan"]Jetzt muss ich nachdenken und einige Leute befragen.


Vielleicht sicherheitshalber einen Patentanwalt?




Ricci, ich vermute Du warst noch nie bei einem Patentanwalt.
Wenn man zuviel Geld hat immer.


Für allgemeine Informationen gibt es genügend Quellen im Netz, und wenn man keine wirtschaftlichen Interessen hat, so braucht man sich kaum mit dem Patent- oder Sortenschutz beschäftigen.


Beste Grüße

Rüdiger


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